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ORTSGESCHEHEN

Zweites Gutachten für Neubaugebiet ohne Verkehrsprobleme

Auch ein zweites Verkehrsgutachten hat den Gemeinderat in seiner Ansicht bestätigt, das Neubaugebiet Eching-West ohne vorangehenden Bau einer Erschließungstraße ausweisen zu können. Eine frühere Expertise, die ebenfalls die Verträglichkeit des Neubaugebietes dargestellt hatte, war in der öffentlichen Diskussion massiv angezweifelt worden. Anleger, die sich in einer Bürgerinitiative organisiert haben, fordern den Bau der Erschließungstraße West vor der Besiedlung des Baugebietes.
Das neue Gutachten kam jedoch mit minimalen Abweichungen in den Einzelziffern zu einer identischen Bewertung. "Die verkehrliche Abwicklung des Baugebietes ist gewährleistet ohne wenn und aber", fasste Bürgermeister Josef Riemensberger sein Verständnis der Expertise zusammen.
Das Gutachten hat zwölf Verkehrsbeziehungen im Umfeld analysiert, von denen auch mit der erwarteten Zusatzbelastung durch das Neubaugebiet zehn weiterhin ein optimaler Verkehrsablauf attestiert werden könne. In einer Notenskala von 1 bis 6 erhielten alle diese Schlüsselpunkte Bestnoten 1 oder 2.
Als einigermaßen kritisch gesehen werden nur die Einmündungen von Hollerner Straße und Klosterweg in die Hauptstraße, wo mit Note 3 "spürbare" Behinderungen prognostiziert werden. Als akute Soforthilfe schlägt das Gutachten eine Vorampel auf der Hauptstraße vor der Einmündung der Hollerner Straße vor.
Das Flächennutzungsplanverfahren zur Ausweisung des Baugebietes muss teilweise wiederholt werden. Die Bezirksregierung hat es als Formfehler gerügt, dass die Verkehrsgutachten, die vom Rathaus als Grundlage der Bewertung verwendet worden waren, nicht ausdrücklich der öffentlichen Auslegung beigelegen haben. Die Genehmigungsbehörde sei offenbar verunsichert worden, weil in dem Verfahren so viele Einwendungen eingegangen waren, hieß es aus dem Gemeindebauamt. Über 100 Beschwerdeführer hatten in dem Verfahren die Erschließungsstraße vor der Baulandwidmung gefordert.
Derzeit ist der Gemeinderat schon am Bebauungsplanverfahren. Nun sollen beide Baurechtsverfahren parallel weitergeführt werden.

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