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ORTSGESCHEHEN

Gebühren im Bürgerhaus auch für Vereine

Auch die Echinger Vereine und Organisationen müssen künftig im Bürgerhaus bescheidene Gebühren begleichen. Gedacht sind etwa Verwaltungsgebühren in einstelligem Bereich oder Nutzungsgebühren für Medien und Gerätschaften. Mit der vom Gemeinderat beschlossenen Budgetierung des Hauses sei ihr aufgegeben, die Einnahmen zu verbessern, schilderte Bürgerhausleiterin Daniela Benker dem Hauptausschuss des Gemeinderates und stellte erste Ansätze vor. In der Summe erwartet sie zunächst Einnahmeverbesserungen von etwa 10 000 Euro.
Benker sagte, dass im Bürgerhaus bislang eine 'wirklich denkwürdige soziale Regelung' gegolten habe, indem 'keinem Nutzer irgendwas berechnet' worden sei. Zu den Verwaltungsgebühren schlägt sie auch Beteiligung an den Reinigungskosten vor, wenn diese besonders grob ausfielen. Im Fasching hab es hier schlimme Fälle gegeben, schilderte sie, wo das Bürgerhaus stundenlang reinigen mußte, und dies kostenlos für die Verursacher. Nun soll bei einem Reinigungsaufwand von über sechs Stunden ein Stundensatz von 31 Euro verlangt werden.
Auch für die Abonemennts des Kulturprogramms soll eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 Euro eingeführt werden, für den Einzelkartenverkauf von einem Euro. Ausgenommen bleiben Kinderveranstaltungen. Damit fahre das Bürgerhaus nach wie vor 'nach dem Prinzip billiger Jakob', betonte sie.

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