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ORTSGESCHEHEN

Fußnote zur Regierungserklärung

Liebe wahlkämpfende Gemeinderäte,
es ist unerlässlich, dass Ihr derzeit häufig Eure herausragenden Leistungen der vergangenen sechs Jahre unterstreicht. Und wer dem Gemeinderat schon länger angehört, wird kaum darauf verzichten, seine Erfahrung aus mehreren Mandatsspannen herauszustellen.
Tut mir dabei bloß einen persönlichen Gefallen und nennt Eure sechsjährige Mandatszeit im Gemeinderat nicht dauernd „Legislaturperiode“.
Man muss nicht zwangsweise das Große Latinum führen (dessen Besitz* ich hier endlich mal zwanglos ins Gespräch einfließen lassen kann), um nachschlagen zu können, dass „Legislatur“ Gesetzgebung bedeutet.
Und bei allem Respekt vor der Bedeutung des Erlasses einer Erschließungsbeitragssatzung oder der Wichtigkeit der Bestätigung des Feuerwehrkommandanten: Gesetze habt Ihr und Euer Gemeinderat in den vergangenen 125 Jahren eher nicht erlassen.
Vielleicht ist es Haarspalterei, auf eine schiefe Anlehnung so allergisch zu reagieren – aber vor allem schwingt in der hingestreuten Anwendung eines Begriffes, der ansonsten in den „Tagesthemen“ oder im Kontext von Bundeskanzlern auftaucht, doch ein Hauch von unangenehmer Bedeutungshascherei mit.
Also, ausgemacht: so lange die echinger-zeitung.de kein halbamtliches Regierungsorgan ist, wo Parlamentsreporter Dekrete aus dem Bundesbürgermeisteramt publizieren, so lange erfüllt Ihr sechsjährige Mandatszeiten – und keine Legislaturperioden.

* in Bayern erworben, nicht in Prag
 
(hierzu ist ein Guidomail eingegangen)

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