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ORTSGESCHEHEN

Sonntagsöffnung soll höchstrichterlich entschieden werden

Auch der nächste Versuch der Gemeinde, vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr im Gewerbegebiet Ost rechtssicher zu machen, ist gescheitert. Auf Klage der Dienstleistungsgewerkschaft „verdi“ hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die entsprechende Rechtsvorgabe der Gemeinde nachträglich aufgehoben. Diesmal will das Rathaus allerdings nicht einen neuen Versuch starten, sondern den Streitfall höchstrichterlich ausfechten lassen. Einstimmig hat der Gemeinderat entschieden, Revision einzulegen.
Der Konflikt knüpft sich daran, dass Eching verkaufsoffene Sonntage bei den Großmärkten im Gewerbegebiet Ost mit Marktveranstaltungen am Bürgerplatz im Ortskern begründet. Hier sehen die Gewerkschaften und bislang auch alle damit befassten Instanzen jedoch den inhaltlichen Zusammenhang nur konstruiert, nicht gegeben. So hatte Eching das Missverhältnis zuletzt zu heilen versucht, indem parallel zu den Märkten am Bürgerplatz „Zweit-Märkte“ auf einem Parkplatz im Gewerbegebiet ausgerichtet wurden, was keine Gnade vor Gericht fand.
Diese Auslegungsfrage in den Gesetzesvorschriften, welche Veranstaltungen unter welchen räumlichen und zeitlichen Voraussetzungen Sonntagsöffnung bedingen können, will Eching nun mal höchstrichterlich geklärt haben. Die Auseinandersetzung zwischen Gemeinde und Gewerkschaft hat wegen des symbolträchtigen Namens Ikea ohnehin schon bayernweite Bedeutung erlangt.
Bürgermeister Josef Riemensberger verwies in seiner Argumentation vor allem darauf, dass der Sonntagsfreigabe in Eching immerhin konstant einstimmige Gemeinderatsbeschlüsse zu Grunde lägen und eine seit Jahren bewährte Tradition, die lange vor der Diskussion und der Gesetzesregelung über die verkaufsoffenen Sonntage bestand. „Wenn ein Gemeinderat so etwas beschließt, sollte man das auch akzeptieren“, mahnte er.
Eching versuche schließlich nicht, die Gesetzesvorgaben zu überschreiten, die vier verkaufsoffene Sonntage einräume. Vielmehr sei in Eching mit der Kooperation kleiner Einzelhändler im Ortskern und der großen Einkaufsmärkte im Gewerbegebiet eine beide Seiten bereichernde Kooperation entstanden. Erste Zielrichtung in der Revision müsse daher eine Klärung der Frage sein, ob eine Gewerkschaft überhaupt Gemeinderatsbeschlüsse angreifen könne.
Der Bürgermeister regte ohnehin an, es wäre sinnvoller vom Gesetzgeber, die Genehmigung der vier eingeräumten verkaufsoffenen Sonntage der kommunalen Selbstverwaltung zu überlassen: „Wir brauchen hier nicht Bürokratie von oben, das könnte man vor Ort entscheiden“. In Verhandlung und Urteil sei vom Gericht die Frage diskutiert worden, was der „wahre Wille“ der Gemeinde mit der Rechtsverordnung zur Sonntagsöffnung sei. Im Gemeinderat sagte Riemensberger dazu: „Der wahre Wille ist, ganz entspannt eine Sonntagsaktivität zu entfalten, die mehr ist als wir sonst haben“.
Eching legt nun zur Fristwahrung Revision ein und will dann demnächst mit seinem Rechtsvertreter hinter verschlossenen Türen im Hauptausschuss Strategie und Kosten der Widerklage beraten. Wegen der unklaren Rechtslage werden die Märkte künftig andere Form erhalten oder ganz entfallen. Die Frühjahrsausstellung finde allerdings noch sicher statt, berichtete der Bürgermeister.
 
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