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ORTSGESCHEHEN

Regierung schmettert Echinger Trassenpläne für Transrapid ab

Der Echinger Versuch, einer möglichen Transrapidstrecke durch das Gemeindegebiet mit einer Bauleitplanung eine Trassierung vorzugeben, ist von der Bezirksregierung abgewiesen worden. Der Mangel, den die Regierung in der vorbereitenden Flächennutzungsplanänderung sieht, sei 'nicht behebbar', heißt es in ihrem Bescheid. Weil die Regierung auch noch andere Mängel in der Planung moniert hat, will der Gemeinderat diese nebensächlichen Defizite jetzt förmlich korrigieren, das Verfahren dann nochmals einbringen, einer Klage bei der zu erwartenden erneuten Ablehnung jedoch nicht näher treten (zum ausführlichen Bericht über die Entscheidung im Gemeinderat geht es hier).
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes hatte die Gemeinde einen Bebauungsplan vorbereitet, in dem eine Trasse für ein 'spurgeführtes öffentliches Verkehrsmittel' festgelegt werden sollte. Diese Route wäre in dem für einen Transrapid nötigen Planfeststellungsverfahren nicht bindend gewesen. Aber in einer rechtskräftigen bauleitplanerischen Festlegung hatte das Rathaus zumindest als stärkeren Trumpf in der Abwägung für die Transrapidgenehmigung gesehen. Die Bezirksregierung hat der beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung aber in ungewöhnlicher Deutlichkeit die Genehmigung versagt. Die Planung leide 'an dem grundsätzlichen und nicht behhebbaren Mangel, dass sie der Förderung von Planungszielen dienen, für deren Verwirklichung die Gemeinde keine Planungskompetenz besitzt', heißt es in ihrem Bescheid. Dies hatte die Gemeinde so auch nicht behauptet; ihre Argumentation hatte sich auf die im Baugesetz grundsätzliche Zuständigkeit ihrer Planungshoheit für ortsplanerisch bedeutsame Belange gegründet. Die Relevanz dieses Passus könne freilich 'nicht begründet werden', urteilt aber die Regierung, die von der Gemeinde angeführte Notwendigkeit dieser Planung sei 'auszuschließen'.

Zum ausführlichen Bericht über die Abwägung im Planungsausschuss des Gemeinderates zum weiteren Vorgehen.

Zur Erläuterung der inhaltlichen Absichten der Bauleitplanung.

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