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ORTSGESCHEHEN

Ringen um Kompetenzen

Die Kompetenzen, Zuständigkeiten und Grenzen von Bürgermeister und Gemeinderat hat der Gemeinderat neu ausgemessen. Die Geschäftsordnung, die derartige Aufgabenbereiche festschreibt, wurde im Rathaus zuletzt meist unstrittig nach Gewohnheitsrecht abgehandelt. Im neuen Gemeinderat mit seinen vielfarbigen Gruppierungen und vielen neuen Gesichtern gestaltete sich das Ringen um Kompetenzen da schon mühsamer. Mit kleinen Leerstellen ist die neue Geschäftsordnung jetzt aber einmütig gebilligt.
Die Geschäftsordnung räumt Bürgermeister Josef Riemensberger (CSU) beispielsweise Zuständigkeit bei außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben bis jeweils 50.000 Euro ein, erst bei höheren Beträgen muss der Gemeinderat eingeschaltet werden. Die einschlägigen Mustersatzungen sehen hier hingegen nur Spielräume bis 15.000 und 25.000 Euro vor. Die „Bürger für Eching“ regten daher an, auch in Eching beide Spielräume wieder auf 25.000 Euro zu limitieren.
Das sei „nicht sehr zielführend“, beschied Riemensberger, damit sei „eine effektive Arbeitsweise nicht immer gewährleistet“. Er verstehe zudem den Anlass nicht, da es bislang bei den Rechnungsprüfungen „nie Beanstandungen“ zur Umsetzung diesere Freiräume gegeben habe. Simon Schindelmayr (CSU) verwies darauf, dass die Mustersatzungen zwar Gemeinden der Größenordnung über einen Kamm schere – aber Eching weise ein deutlich höheres Haushaltsvolumen als vergleichbar große Orte auf, so dass die Empfehlungen zu relativieren seien. Die Freiräume wurden schließlich nicht beschnitten.
Offen blieb noch die Frage, wie viel Einblick in Verwaltungsvorgänge ein Gemeinderat haben darf. In Eching gibt es Akteneinsicht für einzelne Gemeinderäte nur auf Erlaubnis des Bürgermeisters und auch nur in „entscheidungserhebliche“ Unterlagen zu Themen, die auf der nächsten Sitzungstagesordnung stehen. Hier hatten die Grünen beantragt, Akteneinsicht doch grundsätzlich zuzugestehen, die vorherige Genehmigung durch den Bürgermeister vorausgesetzt.
Riemensberger wähnte hinter diesem Vorstoss „einen Misstrauensantrag gegen die Verwaltungsmitarbeiter“, was die Grünen jedoch zurückwiesen. Bertram Böhm (Echinger Mitte) konterte, die Gemeinderäte könnten „diesen Misstrauensvorwurf zurückgeben“, denn wenn ihnen der Bürgermeister Akteneinsicht verwehren wolle, „hieße das ja auch, dass wir nicht vertrauensvoll damit umgehen“.
Während die Rathausverwaltung auf dem Standpunkt war, dass eine allgemeine Akteneinsicht für Gemeinderäte der Bayerischen Gemeindeordnung widerspreche, zitierten die Grünen neuere Interpretationen des Innenministeriums, wonach diese Möglichkeit durchaus geschaffen werden könne. Der Passus wurde offen gelassen, erst soll die Rechtsfrage geklärt werden.
 
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