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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: ''Wieviel Information soll, darf, kann sein?'

InterNet or Not
Von manchem unbemerkt hat nun auch in Eching die digitale Revolution mit Wucht zugeschlagen. Eine Informationsfreiheitssatzung wurde im Gemeinderat besprochen und Gräben taten sich auf.
In diesem Zusammenhang allerdings muss man darauf hinweisen, dass der Bund 2006 sich ein Informationsfreiheitsgesetz gegeben hat und die Länder, auch Bayern natürlich, aufforderte, sich dem anzuschließen. Nicht alle Länder haben das getan, darunter Bayern ´natürlich´. Nun obliegt es den Kommunen, sich eine solche Satzung zu geben, und sie in die Geschäftsordnungen der Städte und Gemeinden zu integrieren, also auch in Eching.
Nun steht zu befürchten, so die Annahme manchen Gemeinderats, gestärkt offenbar durch Veröffentlichungen von Herrn Snowden und den Ausforschungsbemühungen von BND, CIA, DIA, DEA, MAD, NSA und vielen anderen, dass in Eching auf Teufel komm raus spioniert werden solle.
Baupläne und Namen von Gemeindemitarbeitern, Ratsmeinungen gar sollen im Internet veröffentlicht werden. Welch Unding, Echings Bauvorhaben weltweit und/oder deren Kostenschätzungen zu veröffentlichen. Da könnte ja jeder erkennen, wie teuer eine Fußbodenheizung sei, eine Klimaanlage im Bürgerhaus oder dergleichen Weltbewegendes.
Die letzte Gemeinderatssitzung ließ Unterschiede erkennen. Das Lager der Echinger Geheimniswächter und das Lager der Offenherzigen. Als Mediator zwischen den beiden Lagern war unser Bürgermeister allerdings nicht geeignet, forderte er doch eben dieses rechtssichere Verwaltungshandeln und widersprach vehement dem Anliegen, alles in´s Netz zu stellen.
Nun kann man sicher die Meinung vertreten, „rechtsicheres Verwaltungshandeln“ wäre vonnöten bei einer offenen Bekanntgabe von Sitzungsunterlagen des Gemeinderats. Nur, was ist das? Der Personalrat der Gemeinde äußerte sich ablehnend gegenüber einer Namensnennung, könne man doch so von Bürgern erkannt werden, auch in den USA oder China.
Übersehen wird aber nur allzu häufig, dass die industrielle Revolution ihre Tage schon hinter sich hat, wir uns aber gerade inmitten in der digitalen Revolution befinden. Wer zahlt nicht alles mit Kreditkarten, möchte ein Auto mit Unfall-Notruf sein eigen nennen, oder begleicht seine Rechnung mit Payback beim Rewe. Dass nicht nur öffentliche Überwachungskameras Daten erheben, weitergeben und wir alle nicht wissen, an welche Werbefirmen diese Daten weitergereicht werden, ist Sache des Datenschutzgesetzes, das die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten regelt.
So gerät denn die Namensnennung oder die dienstliche Telefonnummer eines Gemeindemitarbeiters schnell zur Sache weltweiter Geheimhaltung. Das Amtsgericht in Regensburg entschied bereits 2005, dass Geheimniskrämerei Misstrauen erzeugt, und interessierte Bürger rechtzeitig VOR einer Entscheidung zu Wort kommen und gehört werden wollen.
Die Informationsfreiheitssatzung Garchings soll als Vorlage der Echinger Satzung dienen. Die nicht gefundene Mustersatzung, so ein GR-Mitglied, ist wohl dem Bürgermeister zu weitgehend. So übernimmt man denn Garchings Satzung nach der der Zugang zu Informationen abzulehnen sei, für „Entwürfe zu Entscheidungen... und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit... durch die vorzeitige Bekanntgabe... der Erfolg der Entscheidung vereitelt würde.“
Im § 10 der derzeitigen Mustervorlage wird bestimmt, dass der Antrag auf den Zugang zu Informationen abzulehnen sei, „soweit personenbezogene Informationen offenbart werden...“ Die im Internet veröffentlichte Mustersatzung des Bündnis Informationsfreiheit für Bayern möchte aber Namen, Titel, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Bürorufnummer genannt sehen, die an einem amtlichen Vorgang mitgewirkt haben.
Ein weites Feld für Rechtsanwälte und Prozesshansln.
Gert Fiedler
 
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