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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: ''Wieviel Information soll, darf, kann sein?'

Am 29. Juli 2014 fand die letzte Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause statt. Inhalt war die von mir angeregte Etablierung der Freiheitsinformationssatzung. Die Echinger Gemeindeverwaltung adaptierte die Satzung aus der Gemeinde Garching, ließ aber wesentliche Elemente heraus.
Ein wesentliches Element ist z.B. der direkte Anspruch des Bürgers aus dieser Freiheitsinformationssatzung auf die jeweiligen Sitzungsunterlagen des Gemeinderats. In der echinger-zeitung.de stand eine wunderbare Glosse über das Verständnis der Gemeinde. Wenn man Informationen haben will, muss man noch fürchten, dafür bezahlen zu müssen, obwohl ein Anspruch auf Information aus dem Grundgesetz besteht.
Das Informationsrecht ist ein Grundrecht jeden einzelnen Bürgers. Information bedeutet aber auch, dass diese Information barrierefrei zugänglich ist.
Demokratie lebt von der Möglichkeit der Mitwirkung von uns allen. Demnach ist die Information eine Bringschuld der gewählten Vertreter und der Verwaltung unserer Gemeinde. Die Verwaltungen und ihre parlamentarischen Vertreter, erst recht die Gemeinderatsmitglieder, schulden den Bürgern alle öffentlichen Informationen.
Information ist keine Holschuld. Wer Information als Holschuld versteht, kann nur eines Sinn haben, nämlich dass möglichst wenige mitreden. Derjenige, der seine Information verteilt, kann aus seiner Sicht nach Gutdünken diese Information verteilen. Er ist auch nicht verpflichtet, alles zu verteilen. Nach unserer Auffassung ist aber eine Gemeindeverwaltung gezwungen, aufgrund ihrer Bringschuld alle Informationen zu verteilen, an alle Bürger und zwar barrierefrei.
Aus Angst, dass wohl zu viele Bürgerinnen und Bürger mitreden, soll der Anspruch auf die Sitzungsunterlagen auch nicht in der Informationsfreiheitssatzung etabliert werden, sondern durch einen Beschluss des Gemeinderats. Völlig absurd.
In der nächsten Sitzung soll ein Muster eines (!) Tagesordnungspunktes ausgearbeitet werden, wie eine "abgespeckte" Version der Sitzungsunterlagen für die Bürger während der Sitzung bereitgestellt werden kann. Für mich als Jurist ist es völlig befremdlich.
Aber ich möchte hier auch unseren Bürgerinnen und Bürgern mitteilen, dass es möglicherweise damit zu tun hat, dass Fehler vertuscht werden und Geschäfte vertuscht werden sollen, z.B. Grundstücksverkäufe, die an Mitglieder des Gemeinderats gehen oder an Verwandte. Aus meiner Sicht muss auch dies alles öffentlich passieren.
Jeder Gemeinderat und jedes Mitglied der Verwaltung muss veröffentlichen, wenn er mit der Gemeinde Geschäfte macht und daraus einen Nutzen zieht. Jeder Bundestagsabgeordnete muss seine Nebeneinkünfte vorlegen und mit wem er Geschäfte macht. Hier, wo wir an der Basis sind, ist dies erst Recht erforderlich, um das notwendige Vertrauen in die Verwaltung zu erhalten (?). Dann wissen wir nämlich, warum manche Menschen an manchen Positionen sind oder sich haben dorthin wählen lassen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir als Echinger Mitte wollen dafür sorgen, dass in Eching Transparenz vorherrscht(!). Dann wissen wir auch, warum z.B. an manchen Stellen eine Gemeindestraße nicht gebaut werden soll. Weil nämlich mögliche Grundstücksinteressen von Mitgliedern des Gemeinderats betroffen sind. All das muss an die Öffentlichkeit. Das muss angeprangert werden.
Insbesondere wird klar, wer sich dann asozial verhält und nicht seinen Beitrag zur Gemeinschaft bringen will. Alle anderen werden automatisch durch ihre Steuern als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zum Beitrag gezwungen. Wir meinen, Eigentum verpflichtet auch die Grundeigentümer (Art. 14 GG), nicht nur die Einkommensteuerzahler.
In diesem Sinne wünschen wir eine schöne restliche Ferienzeit. Bleiben Sie uns gewogen. Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen, dann freuen wir uns über jedes neue Mitglied.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Bertram Böhm (Gemeinderat, Echinger Mtte)
 
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