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ORTSGESCHEHEN

Mieten werden auch am Friedhof teurer

Die Friedhofsgebühren werden teurer - und das teilweise drastisch. Je nach Größe und Lage wird die Jahresgebühr für einzelne Grabstätten teilweise mehr als verdoppelt. Das Rathaus war von seinen Prüfungsinstanzen zu einer Kalkulation gedrängt worden, mit denen die Gebühren nun erstmals dem Aufwand für die Friedhofspflege gegenübergestellt werden.
Grundsätzlich sollten die Friedhofsgebühren für eine Kommune kostendeckend sein. Das hätte aber eine Vervielfachung der bisherigen Gebühren bedingt, so dass der Gemeinderat schon vor Jahren als Zielsetzung der Neuberechnung eine Kostendeckung von 50 Prozent festgesetzt hatte.
Ein Einzelgrab am alten Friedhof Danziger Straße sowie in den Friedhöfen in Dietersheim und Günzenhausen kostet künftig statt bisher 20 Euro nun 42 Euro jährlich. Zur rechnerischen Kostendeckung hätte die Gebühr 83,16 Euro betragen müssen. Familiengräber kosten in den drei Friedhöfen nun 89 statt bisher 31 Euro.
Für den modernsten Friedhof in Eching, den Südfriedhof an der Heidestraße, gelten andere Regeln, weil dort die Grabstellen größere Breiten haben und die Grabfelder anders strukturiert sind. Hier werden die Einzelgräber von 23 auf 33 Euro erhöht, bei doppelter Tiefe von 38 auf 42 Euro und die Familiengräber von 46 auf 69 Euro und bei doppelter Tiefe von 76 auf 95 Euro.
Auch andere Aspekte am Friedhof wurden überarbeitet. So kostet die Nutzung des Leichenhauses in den Friedhöfen Dietersheim und Günzenhausen nun 106 Euro statt bisher 51. In den beiden Echinger Friedhöfen hatte diese Gebühr schon bisher bei 102 Euro gelegen.
Die neuen Gebühren werden sowohl bei neuen Gräbern berechnet als auch bei der Verlängerung alter Grabstätten. In die Neuberechnung mit eingeflossen sind auch die neuen Urnenfelder und Bestattungsmöglichkeiten im Südfriedhof. Die neuen Urnengräber im Erdboden kosten 39 Euro, in der Urnenwand 62 Euro, in einer Stele 72 Euro.
Zur Erfassung dieser neuen Angebote wurde auch das 17seitige Satzungswerk zum Friedhofswesen neu gefasst. Die Grünen hatten dazu beantragt, in dieser Satzung auch festzuschreiben, dass zum Aufstellen eines Grabsteins ein Nachweis vorgelegt werden müsse, dass er ohne Kinderarbeit erstellt worden sei. Gerade bei der Bearbeitung von Natursteinen werden in vielen Ländern Kinder ausgebeutet.
Die Rathausverwaltung wurde vom Hauptausschuss des Gemeinderats beauftragt, geeignete Formulierungen zu finden, um die Verwaltungsarbeit mit der Nachweiskontrolle nicht über Gebühr zu belasten.

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