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ORTSGESCHEHEN

Enteignung für Radweg

Im Rechtsstreit um den Radweg zwischen Eching und Garching hat das Rathaus einen Etappensieg errungen. Das Landratsamt Freising hat die beantragte Enteignung eines Grundeigners für ein fehlendes Teilstück des Radwegebaus im Sinne der Gemeinde akzeptiert.
Allerdings sind gegen diese Entscheidung Rechtsmittel möglich und durch den Grundbesitzer auch wahrscheinlich. Der Versuch der Gemeinde, über das Instrument einer sogenannten vorzeitigen Besitzeinweisung noch vor der Rechtskraft eines Enteignungsverfahrens bauen zu können, ist bereits seit einem halben Jahr am Amtsgericht Landshut anhängig.
Der Radweg entlang der Garchinger Straße außerhalb des Ortes ist seit Jahren geplant und in Teilen auch schon realisiert. Zur vollständigen Trassierung aber fehlt noch ein Grundstück, das der betroffene Landwirt nicht hergeben will. Eching ist darauf aber angewiesen, weil es staatliche Förderung für die Maßnahme nur bei einer lückenlosen Wegeführung gibt.
Die Verfahren laufen jetzt bereits seit Monaten. Mit dem gleichen Grundeigentümer hat das Rathaus schon beim Bau des Autobahnzubringers Eching-Ost jahrelange Rechtsstreitigkeiten um Flächenenteignungen ausgefochten. Eine abschließende, nicht mehr anfechtbare Kostenentscheidung in der Materie wurde nach über zwölf Jahren Auseinandersetzung erst kürzlich erlassen.

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