ORTSGESCHEHEN
In der Beratung im Ausschuss sah eine Mehrheit auch die Echinger Forderungen als zu gering an. Bürgermeister Josef Riemensberger verwies jedoch darauf, dass die Satzung hauptsächlich bei Veränderungen im Gebäudebestand greife, bei Neubaugebieten werde in der Regel ohnehin ein eigener Bauleitplan erlassen, der abweichende Regelungen treffen könne. Im Bestand aber dürfe man die Forderungen nicht zu hoch schrauben, da hier sonst eine realistische Entwicklung nicht möglich sei.
Forderung nach Stellplätzen bleibt unverändert
Mit einer eigenen Stellplatzsatzung korrigiert die Gemeinde nun die neuesten Lockerungen in der Bayerischen Bauordnung in der Stellplatzanforderung. Mit der Satzung, die der Planungsausschuss des Gemeinderates einstimmig gebilligt hat, schreibt Eching seine bisher angewendeten Vorschriften für Stellplatznachweis anhand der Wohnungsgröße weiter fort (Bericht hier).In der Beratung im Ausschuss sah eine Mehrheit auch die Echinger Forderungen als zu gering an. Bürgermeister Josef Riemensberger verwies jedoch darauf, dass die Satzung hauptsächlich bei Veränderungen im Gebäudebestand greife, bei Neubaugebieten werde in der Regel ohnehin ein eigener Bauleitplan erlassen, der abweichende Regelungen treffen könne. Im Bestand aber dürfe man die Forderungen nicht zu hoch schrauben, da hier sonst eine realistische Entwicklung nicht möglich sei.
13.02.2008 | Ihre Meinung dazu... | nach oben | zurück