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ORTSGESCHEHEN

Bürgerbegehren Erschließungsstraße wird nicht zugelassen

Das Bürgerbegehren für eine Erschließungsstraße West wird vom Rathaus nicht zugelassen. Aus rechtlichen Gründen hat der Gemeinderat mit klarer Mehrheit die Ansetzung eines Bürgerentscheids abgelehnt. Die Initiatoren haben sich rechtliche Schritte vorbehalten. 1012 Unterschriften hatten den Bürgerentscheid gefordert, deutlich mehr als die 925, die für ein derartiges Votum erforderlich gewesen wären.
Wie bei der Ablehnung eines im Gemeinderat zuvor schon beantragten Ratsbegehrens sah eine klare Ratsmehrheit die Abwägungsfreiheit in der laufenden Ausweisung des Neubaugebiets Eching-West durch die Zielsetzung des Bürgerbegehrens in rechtlich unzulässiger Weise verletzt. Die Frage, ob eine Erschließungsstraße notwendig sei, unterliege im laufenden Bauleitplanverfahren der Abwägung aller Argumente, die dem Gemeinderat vorbehalten ist. Ein Bürgerentscheid würde „unzulässigerweise in diese Abwägung eingreifen“, heißt es in der Expertise der Gemeindeverwaltung.
In Konsequenz wäre der Bürgerentscheid sogar als strikt untersagte „Verhinderungsplanung“ zu verstehen, argumentierte Rechtsberater Siebeck im Gemeinderat weiter, denn da nach Darlegung aus der Gemeindeverwaltung die Erschließungsstraße in vertretbarem Zeitraum nicht realisierbar wäre, würde eine Bindung der Baulandausweisung an die Erschließungsstraße das Neubaugebiet faktisch verhindern, ohne dem Gemeinderat die ihm zustehenden Abwägungsalternativen zu belassen.
Mitinitiator Bertram Böhm, die Speerspitze der Bürgerinitiative im Gemeinderat, sah dagegen „die Abwägungsinteressen nicht betroffen“ und legte auch eine entsprechende juristische Expertise vor. Mit 18:5 Stimmen schmetterte eine Ratsmehrheit dies jedoch ab.
„Das Herz schlägt dafür“, sagte Anette Martin, aber aufgrund der rechtlichen Situation müsse man das Begehren abweisen. Auch Otmar Dallinger zeigte sich „etwas traurig“, rief aber dazu auf, „die klare Aussage zu treffen, dass wir den Bürgerwillen auifnehmen“, sprich „möglichst kurzfristig dort sehr wohl eine Straße zu bauen“.
Edmund Conen und Dieter Migge sahen es dagegen als völlig verfehlt, sich auf Rechtspositionen zurückzuziehen. „Da werden mal mehr als 1000 Bürger aktiv und mischen sich ein“, wetterte Conen, „und dann kommen wir mit dem juristischen Hammer und hauen das runter.“ Gegen die Ablehnung werde wohl geklagt werden, prophezeite er, „und wenn der Gemeinderat das Verfahren verliert, sehen wir uralt aus“. Aber auch ein juristischer Sieg wäre „ein Pyrrhussieg“, unkte er, „die Abrechnung kommt dann in der Kommunalwahl“. Die Entscheidung müsse politisch fallen und dazu gehöre ein Bürgervotum.
„Politik auf nicht-rechtlichem Boden geht auch nicht“, konterte Hans Hanrieder. Migge äußerte aber angesichts der widerstreitenden Rechtsexpertisen „Zweifel an der grundsätzlichen Richtigkeit“ der Ablehnung und forderte, „erst mal ein bisschen weiterzumachen und die Bürger entscheiden zu lassen“.
Gegen die Ablehnung kann nun bei der Kommunalaufsicht Beschwerde eingelegt werden, die allerdings vorab dem Rathaus bereits Zustimmung zu dessen Rechtsauffassung signalisiert hatte.
 
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